Gegenstand dieses Verfahrens ist die Sommerferienbetreuung 2021 für die SchülerInnen der städtischen Pflichtschulen. Die zu erbringende Leistung inkludiert die Anmeldung, die Betreuung der Kinder durch pädagogisch geeignetes Personal, die Abwicklung eines täglichen Mittagstisches sowie die Abrechnung mit den Erziehungsberechtigen.