Der Auftraggeber ist Inhaber folgender Deponien in Niederösterreich: NUA-Ameis NUA-Marchfeld (Schönkirchen Reyersdorf) NUA-Hollabrunn NUA-Horn NUA-Obergrafendorf Nord NUA-Obergrafendorf Süd NUA-Mannersdorf NUA-Steinfeld NUA-Purgstall-Nord NUA-Purgstall-Süd NUA-Tulln NUA-Waidhofen Der Deponieinhaber ist durch Gesetz, Verordnung bzw. Bescheid verpflichtet, zur Emissi-onskontrolle seiner Deponien regelmäßig wiederkehrende Probenahmen und Untersu-chungen des Grundwassers aus Grundwasserbeweissicherungssystemen, des Deponiesi-ckerwassers sowie sonstiger Wässer im Bereich der Deponie durchführen und über die Ergebnisse Prüfberichte erstellen zu lassen, um diese zum Nachweis der Erfüllung seiner Verpflichtungen der Behörde vorzulegen. Diese Verpflichtungen bestehen nach Art und Umfang unterschiedlich für die oben angeführten Deponien.