Beginnend mit 01.03.2026 soll die Erbringung von Akten- und Datenvernichtungsdienstleistungenunter Einhaltung der geltenden abfallrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen füröffentliche Auftraggeber über die entsprechende BBG-Rahmenvereinbarung 2705.05001.003 erfolgen.