Der Leistungsgegenstand umfasst sohin im Wesentlichen die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme (inkl Abnahmefunktionstest) sowie die Einweisung & Anwender:innenschulung sowie die Erbringung von Wartungsleistungen und Serviceleistungen im Rahmen eines abzuschließenden Wartungs- und Servicevertrages. Die Auftraggeberin behält sich vor im Rahmen der Verhandlungsrunden auch den Abschluss eines Verbrauchsmaterialienvertrages in die Verhandlungen mitaufzunehmen und gegebenenfalls im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens abzuschließen, sofern sich herausstellen sollte, dass dies zum Gerätebetrieb erforderlich ist. Die Auftraggeberin behält sich bereits jetzt vor auf das Erst-Angebot zuzuschlagen (§ 114 Abs 3 BVergG 2018).