Die Erneuerung des GA-Systems erfolgt bei laufendem Universitäts-/Forschungsbetrieb, die Leistungen müssen vom AN daher so ausgeführt werden, dass ein möglichst störungs- und unterbrechungsfreier
Betrieb gewährleistet wird. Stillstandszeiten von Anlagen bzw. Systemen müssen so kurz wie möglich sein. Allfällig durch den AN zu errichtende Provisorien sind mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. (Näheres entnehmen Sie der techn. Beschreibung)