Die ÖBB-Holding AG sowie die mit ihr im Sinne des § 228 (3) UGB verbundenen Gesellschaften, alle vertreten durch die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigen Leistungen aus dem Gewerk Baumeisterarbeiten Hochbau bzw. Tiefbau im Zuge von unterjährigen nicht planbaren Instandsetzungsarbeiten in dessen persönlicher Verantwortung für die von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH betreuten Objekte zu vergeben.
Die Leistungen enthalten Instandsetzungsarbeiten des Gewerkes Hochbau bzw. Tiefbau im sowie damit verbundene Vor- und Nacharbeiten im Zuge von unterjährigen nicht planbaren Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) im Rahmen der ordentlichen Hausverwaltungstätigkeit.
Die Leistung ist vorrangig regional innerhalb der Bundeslandgrenzen (Losen) zu erbringen.
Nicht Bestandteil der Rahmenverträge sind Generalsanierungen, -umbaumaßnahmen, etc.