Die 110-kV-Schaltanlage des Unterwerks Matrei am Brenner wurde 1956 in Betrieb genommen und hat mit 66 Jahren das Ende der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht bzw. überschritten. Die Bestandsanlage kann nur mehr mit erheblichem Aufwand in Betrieb gehalten werden, ein Ausfall von Schlüsselkomponenten hat langdauernde Ausfälle bzw. Einschränkungen der elektrischen Energieversorgung zur Folge. Im Zuge der Reinvestition in das im Zielnetz 2025+ (Verkehrsprognose 2025+) definierte Bestandnetz soll hier eine Anpassung an den Stand der Technik erfolgen. Aus diesem Grund war die Einholung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben und hätte das geplante Vorhaben nach § 36 Eisenbahngesetz genehmigungsfrei und unter Leitung einer § 40 (Eisenbahngesetz-) Person durchgeführt werden können. Da jedoch mit der Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung gleichzeitig festgestellt wird, dass sämtliche, allfällig in diesem Zusammenhang bestehende Rechte Dritter gewahrt wurden, wurde aus Gründen der Effizienz vorsorglich dennoch eine solche Baubewilligung beantragt und am 19.12.2019 erteilt.
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