Die Auftraggeberin führt eine unverbindliche Markterkundung gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Festgehalten wird, dass diese Markerkundung nicht im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens erfolgt, sondern es sich vielmehr um eine unverbindliche Marktabfrage handelt. Ziel dieser Erkundung des Marktes ist es, Informationen für die Durchführung des späteren Vergabeverfahrens zur Beauftragung, der der Markterkundung zu Grunde liegenden Leistungen, zu erhalten. Die Markterkundung dient daher der Schaffung eines Überblicks über den Markt und zur Einholung von unverbindlichen Informationen. Mit der Markterkundung werden Unternehmen, die die Durchführung einer Straßensanierung mit einem Kaltrecyclinggerät zu Kaltrecycling vor Ort auf Baustelle mit fahrbaren Kaltrecycler mit eingebauten Schaumbitumen-Generator für Heißbitumen und Heckverladung auf Asphaltfertiger im Downcutting Verfahren anbieten, dazu eingeladen, eine Interessensbekundung abzugeben.