Abbruch der bestehenden Sanitäreinrichtung (Wand- und Bodenbeläge).
Erneuern der Wand- und Bodenbeläge, Anschlussleitungen (Wasser, Kanal)
Einbau von neuen Sanitärtrennwänden, Beleuchtungskörpern, Heizkörper, Sanitäreinrichtungsgegenstände.