Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind bestehende Sportanlagen zu sanieren und zu ertüchtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufen entsprechende Leistungen der Generalplanung und der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) von mit dem Sportanlagenbau vertrauten Unternehmern beauftragen zu können.