Für die bedarfsgerechte Beistellung des Betreuungspersonals ist in der Steiermark der jeweilige Schulerhalter verantwortlich. Dieser hat die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden oder pflegerisch-helfenden Leistungen oder sonstigen Bedarfen sicherzustellen (StSchAG 2023). Mit diesem Vergabeverfahren wird diese Besondere Dienstleistungen für die Schulen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Fehring ausgeschrieben.