Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von molekularbiologischen Tests auf SARS-Cov-2 an den Schulen in den Bundesländern Steiermark und Kärnten inklusive Bereitstellung von Testkits zur Selbstverwendung, Probenabholung, Verifizierung und Auswertung der Ergebnisse und Befundübermittlung an die Testpersonen für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung