Es soll ein Baurecht auf dem neuen Grdst Nr. 959/5 mit einer Fläche von insgesamt 2.131 m2 für den Betrieb einer Ausflugsgaststätte einschließlich öffentlich zugänglicher Toiletteanlagen1 für die Dauer des Baukonzessionsvertrages erteilt werden. Zu diesem Zweck ist auch die Errichtung der Ausflugsgaststätte einschließlich der Toiletteanlagen Leistungsgegenstand.