Gegenstand der Evaluierung ist das Förderprogramm Transformation der Industrie im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) basierend auf dem von der Europäischen Kommission genehmigten Evaluierungsplan, der die Inhalte, also die Evaluierungsfragen, Indikatoren sowie Methode und Kontrollgruppe, bereits vorgibt. Hierzu ist ein Zwischenbericht an die Europäische Kommission in Q3 2026 zu übermitteln. Zu evaluieren sind jene Ausschreibungen, die im Rahmen der Förderungsrichtlinien 2024 zur Transformation der Industrie bisher durchgeführt wurden. Dies betrifft die Ausschreibungen des Jahres 2025 zum Transformationszuschuss (Ausschreibung Februar 2025) sowie bereits erste zur Verfügung stehende Daten der Ausschreibung zum Investitionszuschuss (Ausschreibung Juli 2025).