Für die ASFINAG Service GmbH sind für alle in der Anlagenliste D.2.2 angeführten Anlagen die Explosionsschutzdokumente nach VEXAT §5 zu erstellen und die Anlagen gem. VEXAT §7 zu überprüfen.
Sämtliche Anlagen sind durch Experten auf explosionsgefährdete Bereiche zu überprüfen und zu beurteilen.
Diese Beurteilung ist in einem Explosionsschutzdokument gem. Vexat §5, schriftlich zu dokumentieren.
Die Anlagen selbst sind gemäß VEXAT §7 zu prüfen und das Ergebnis in einem Prüfgutachten schriftlich zu dokumentieren.
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