Fällung einer Fläche von ca. 1,5 ha im Steilhang in der Fallkurve der Leitung;
zeitlich sinnvolle Einteilung der Fällung hinsichtlich Holznutzung ,Verbringung, und Zwischenlagern in
Absprache mit dem zuständigen Forstverantwortlichen
Holzernte hat ohne Wertminderung zu erfolgen.
Übergabe an zuständigen Forstverantwortlichen
Basisangebot