Auf Grundlage der Rahmenverträge (RV) ZL 691-410-12-1987 und E30/4600015959 wurden Elektronische Stellwerke (ELEKTRA 1 und ELEKTRA 2) auftragt und installiert. Die den RV zugrunde liegende Mindestnutzungsdauer geht von 25 Jahren aus. Um darüber hinaus ELEKTRA 1 und ELEKTRA 2 Anlagen noch weiter im Einsatz zu halten sind weitere präventive und begleitende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit, Sicherheitsanforderungen und der Wartbarkeit erforderlich. Unter anderem die Begleitende Anlagenbeobachtung.
Basisangebot