Die Wehr Nußdorf ist aufgrund behördlicher Betriebsordnungen periodisch zu überprüfen. Die Überprüfung der statischen Funktionsfähigkeit hat alle 10 Jahre zu erfolgen.
Neben der statischen Funktionsfähigkeit der baulichen Anlagen sollen auch die elektromechanischen und hydraulischen Anlagenteile sowie die sicherheitstechnisch relevanten Komponenten überprüft werden. Zusätzlich ist die geplante 10 jährliche Revision ingenieurmäßig zu betreuen (Planung, Ausschreibungen, ÖBA, BauKG).