Wir nehmen Bezug auf das oben angeführte Vergabeverfahren und teilen Ihnen mit, dass hiermit der Widerruf der gegenständlichen Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung erklärt wird.Der Widerruf ist wie folgt begründet: Widerruf gemäß § 149 Abs. 1 Z 2 BVergG 2018: Es wurden Umstände bekannt, die, wären sie schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens bekannt gewesen, zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten.Aufgrund der Verhandlungen mit den Bietern und der im LAFO erfolgten Angebotspreise ist die gegenständliche Anlage im Sinne einer optimalen Kosten-Nutzen-Rechnung anders zu planen. Die bestehende Anlage wird auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Widerruf gemäß § 149 Abs 2 Z 3 BVergG 2018: Es bestehen folgende sachliche Gründe:Der Angebotspreis liegt 88,2 % über dem budgetierten Wert bzw. 106,1 % über der Kostenschätzung, sodass in der Kosten-Nutzen-Rechnung eine Anlagenerrichtung in dieser Form nicht rechtfertigt.