Aus der Rahmenvereinbarung Ambulante Rehabilitation Tranche I erfolgte am 26.09.2022 ein Abruf zur Durchführung ambulanter medizinischer Rehabilitationsverfahren (RV) zur Behandlung von anspruchsberechtigten Personen der PVA, ÖGK, SVS, BVAEB und AUVA in den Phasen II und III mit den Zuweisungsindikationen BSR, HKE, NEU, ONK und STV. Der Abruf umfasste insgesamt 590 RV der Phase II pro Jahr mit befristeter Vertragslaufzeit und Option auf Vertragsverlängerung.