Durchführung der Abschlussprüfung sowie damit im Zusammenhang stehender Leistungen. Überprüfung des Abschlusses der Gesellschaft (Jahresabschlussprüfung) sowie Prüfung der Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften in analoger Anwendung der Bestimmungen über die Abschlussprüfung.