Beschafft wurde ein Echtzeit-Multiwell-Imaging-System, welches in der Lage ist automatisch Bilder von lebenden Zellen über einen durchgehenden Zeitraum (24 Stunden über mehrere Tage, Wochen und Monate) hinweg zu erfassen und zu analysieren während die untersuchten Zellen in einem Standard-Gewebekulturinkubator belassen werden können und während des Analysezeitraums nicht manipuliert werden müssen. Die Auftraggeberin führt hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gemäß § 36 Abs 1 Ziffer 3 lit b BVergG 2018 durch, weil aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann; darüber hinaus auch aufgrund von technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist (§ 26 Abs 1 Ziffer 3 lit a). Eine Ex-ante Transparenzbekanntmachung ist unter nachstehenden Bekanntmachungsnummer im Supplement zum Amtsblatt der EU erfolgt: 2021/S 225-591042.