Der AUFTRAGGEBERIN kommt die Aufgabe der zwangsweisen Außerlandesbringung von Fremden zu, wie zB Personen, deren Asylanträge rechtskräftig abgewiesen wur-den. Die Außerlandesbringung dieser Personen erfolgt unter anderem mittels Charter-flügen (Rückführungsflüge). Zur Sicherstellung der reibungslosen Beauftragung von Flugunternehmen mit der Erbringung von Rückführungsflugleistungen sowie der erfolg-reichen Abwicklung dieser Flugleistungsverträge benötigt die AUFTRAGGEBERIN einen Dienstleister. Zu diesem Zweck wickelte die AUFTRAGGEBERIN eine Direktvergabe zur Vergabe eines unbefristeten Dienstleistungsvertrags ab