In Österreich gibt es derzeit etwa 500.000 Personen, die von der Gebärdensprache abhängig sind. Eine umfassende, barrierefreie Information, ist für diese Personen unbedingt erforderlich. Diese Notwendigkeit hat sich zuletzt insbesondere im Zusammenhang mit den Informationen betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 gezeigt, ist aber auch unabhängig davon in allen anderen Lebensbereiche betreffend gegeben. Im Sinne der Gewährleistung der Barrierefreiheit soll vom BKA künftig bei allen Pressekonferenzen, Doorsteps oder sonstigen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen eine Gebärdendolmetschung angeboten werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Gebärdendolmetsch-Dienstleistungen, aus dem flexibel einzelne Leistungen abgerufen werden können. Weitere Details zum Ausschreibungsgegenstand finden sich im Punkt 5 der Ausschreibungsunterlage.