Im Zuge einer vorgeschrieben 5-jährigen Überprüfung diverser Gewässerschutzanlagen (GSA) oder auch anderer wasserrechtsrelevanten Anlagen (z.B. Mineralölabscheider MÖA) werden Maßnahmenkataloge erstellt. Diese Maßnahmen werden laufend umgesetzt, um die betroffenen Anlagen wieder in einwandfreien Zustand zu versetzen
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