Gegenstand ist die Durchführung ärztlicher Untersuchungen und die Erstellung ärztlicher sowie berufskundlicher Gutachten zur Feststellung einer (dauernden) Dienstunfähigkeit von Beamten der österreichischen Bundesbahnen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 Bundesbahn-Pensionsgesetz nach den Bestimmungen des Bundesbahnen-Pensionsgesetzes in der jeweils geltende Fassung.