Die Wien Energie GmbH (im folgenden kurz AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 215 BVergG idgf mit bis zu zwei Partnern (im folgenden kurz AN) über die Lieferung von Kabel und Leitungen für Lagerstandorte der Wien Energie GmbH im Großraum Wien.