Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Belieferung mit elektrischer Energie durch Vollversorgung beziehungsweise nach dem Spot- und Futures-Modell in Österreich für alle Auftraggeber gemäß Punkt 2.5 der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH