Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Media-Agenturleistungen inkl Mediaschaltungen in Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik und Informationstätigkeiten der Bundesregierung basierend auf der Anlage zum Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), Teil 2, A. Z 1 und 2, in ganz Österreich für öffentliche Auftraggeber in Österreich.