Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Ergänzungs- und Nachbeschaffung gemäß § 36. (1) Z6 BVergG 2018 von Produktionsdrucksystemen des Herstellers Canon samt dafür erforderlichem Zubehör und erforderlicher Software im Wege des Kaufs oder der Miete sowie die damit verbundenen Erbringungen von branchenüblichen Garantien und Dienstleistungen, insbesondere die Bewirtschaftung inkl. Installations- und Wartungsdienstleistungen für die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber, gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH