Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung samt weiterer etwaiger Servicedienstleistungen von Schnellladestationen im Rahmen von B2B-Projekten der AG gemäß den geforderten Spezifikationen und Anweisungen. Die von den AG angeschafften Schnellladestationen werden teilweise von den AG selbst betrieben sowie im B2B weitervermietet oder weiter veräußert.