Im Rahmen des ggst. Auftrages sollen geankerte Konstruktionen überprüft werden. Entsprechend den Ergebnissen dieser Sonderprüfung ist eine geotechnische Beurteilung durchzuführen. Die Notwendigkeit dieser Untersuchungen wird durch die ÖNorm B4456 (Ausgabe 01.06.2021) vorgegeben.
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