Der Einsatz der Umsetzungsvorhaben Kinderbetreuungsgeld und Zwischenstaatliche mit 01.07.2023 erhöht die Anforderungen an die technische Architektur. Die notwendigen technischen Vorrausetzungen werden in einer AG mit Unterstützung der ITSV erhoben und festgelegt. Die Verrechnung soll als bilaterales Service mit Rechnungslegung erfolgen.