Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist dafür verantwortlich Rehabilitationsanträge zu prüfen sowie geeignete Einrichtungen auszuwählen bzw. die Versicherten zielgerichtet dorthin zuzuweisen und somit für die bedarfsgerechte medizinische Rehabilitation zur Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Um den aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen (Kapazitätsengpässe, längere Wartezeiten, Abgrenzung zwischen medizinischer Rehabilitation und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, steigende Antragszahlen bei gleichbleibenden Ressourcen, Digitalisierung etc.) ist der Einsatz einer Arbeitsgruppe samt gegenständlich beauftragter externer Projektbegleitung und Controlling (geplante Dauer bis voraussichtlich Ende 2025) erforderlich.