Im Zuge der Erneuerung des Wärmeträgeröl-Packages muss der Lieferant ein neues Dampfversorgungs-Package, welches sich nach vollständiger Bezahlung eines zu vereinbarenden Kaufpreises durch die Auftraggeberin, im Eigentum der Auftraggeberin befinden wird, als Generalunternehmer im vereinbarten Umfang errichten und der Auftraggeberin zukünftig auf Basis des Dampfversorgungs-Packages mit Wärmeenergie (Dampf) beliefern.