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Telekommunikationsleistungen für die zam Steiermark GmbH - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen