Aufgrund der Anpassung an die EisbKrV 2012 sowie des hohen Anlagenalters sind folgende Maßnahmen gemäß §49-Bescheid vorgesehen:
Bei Bahnkilometer 2,366 ist eine neue Lichtzeichenanlage mit vierteiliger Schrankenanlage zu errichten.
Bei Bahnkilometer 4,070 erfolgt die Errichtung einer Lichtzeichenanlage mit zweiteiliger Schrankenanlage.
Die Eisenbahnkreuzung bei Bahnkilometer 5,301, bislang nicht technisch gesichert, wird ebenfalls gemäß §49-Bescheid mit einer Lichtzeichenanlage mit vierteiligen Schranken ausgestattet.
Basisangebot