Beratung zum Projekt Ausschreibung nichtfinanzielle Berichtserstattung 2023ff und
Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS: Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die ASFINAG
verpflichtet die nichtfinanzielle Berichtserstattung nach CSRD/ESRS durchzuführen.
Die Ausschreibung zur Berichtserstattung bedingt die Einhaltung der neuen
Regulatoren CSRD und ESRS. Hierfür wird eine externe Expertive eingeholt, um alle
neuen Gegebenheiten rechtskonform in der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Weiters dient als Grundlage für die Berichtserstattung eine neue, sogenannte doppelte
Wesentlichkeitsanalyse. Diese ist für die zukünftige Berichtserstattung notwendig und
soll im Jahr 2023 abgeschlossen werden.