Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmern für die Lieferung eines intelligenten Messsystems (IMS) durch jeden AUFTRAGGEBER. Das IMS muss verschiedene Messgerätetypen beinhalten und als Basis für deren Weiterentwicklung dienen, grundsätzlich können mehrere Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen, wobei auch allfällig erforderliche Gateways und Head End Systeme (HES) sowie damit verbundene Dienstleistungen zum Verfahrensinhalt gehören.