Die bestehende hölzerne Vordachkonstruktion des denkmalgeschützten Gebäudes soll saniert werden, dabei soll auch die stellenweise bereits schadhafte Kunstharzbeschichtung entfernt werden. Ein neuer Anstrich ist nach bescheidgemäßen Vorgabe des Bundesdenkmalamt (BDA) aufzubringen. Die Durchführung hat in enger Abstimmung mit dem BDA (Musterflächen, Dokumentation etc.) zu erfolgen.