Die bestehenden Futtermauern l. d. B. sind mittels Hochdruckwasserstrahlen zu reinigen und
allfälliger Bewuchs an der Oberfläche ist zu entfernen. Bei Natursteinmauerwerkmauern ist bei
Bedarf und in Rücksprache mit dem AG der Fugenmörtel zu entfernen und das Mauerwerk neu zu
verfugen. Darüber hinaus sind aus dem Verband ausgebrochene Natursteine auszulösen und durch
neue zu ersetzen.
Folgende Stützmauern sind von den Maßnahmen betroffen:
 Km 0,830 – 1,065 (Naturstein)
 Km 1,085 – 1,285 (Naturstein)
 Km 1,305 – 1,425 (Naturstein)
 Km 1,525 – 1,840 (STB)
Des Weiteren ist im Bereich km 1,765 bis km 1,840 die Halbschale hinter der Futtermauer zu
reinigen.
Basisangebot