Die Auftraggeberin führt eine europaweite Erkundung des Marktes gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Ziel dieser Erkundung des Marktes ist, Informationen für die Durchführung bzw. Abwicklung des späteren Vergabeverfahrens zu erhalten. Es handelt sich daher um eine unverbindliche Marktabfrage zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens.