Gemäß der Instandhaltungsrichtlinie ist bei dem Fahrzeug OB 9 alle 6 Jahre eine Revision durchzuführen, eine solche Revision kann aufgrund des Umfanges nicht durch NÖVOG eigenes Personal durchgeführt werden. Gemäß dem fahrzeugspezifischen Plan gibt es eine 6, 12 bzw. 18-jährige Revision mit leicht unterschiedlichen Inhalten. Heuer ist eine 6-jährige Revision fällig.