Die Wien Energie GmbH (im Folgenden kurz AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
gemäß § 215 BVergG idgF mit bis zu zwei Partnern (im Folgenden kurz AN) über
die Lieferung von Ersatzteilen für Lagerstandorte der Wien Energie GmbH im Großraum Wien.