Grundleistungen örtliche Bauaufsicht nach den Grundsätzen des Leistungsbildes ÖBA – Örtliche Bauaufsicht gemäß Empfehlungen der Bundesinnung Bau samt Ergänzungen gemäß Teil F. Die Errichtungskosten im Sinne ÖNORM B1801-1 betragen geschätzt € 36,2 Mio.
Die Ausführung des Bauvorhabens wird zum Zeitpunkt des Zuschlages bereits begonnen sein, sodass nur ein Teil der Rohbauphase von den Leistungstätigkeiten des AN betroffen sein wird. In den Verhandlungen wird über eine Berücksichtigung der dadurch eintretenden Minderleistungen verhandelt werden.