Für das gegenständliche Bauvorhaben wurde ein eisenbahnbautechnisches Gutachten nach §31a eingeholt, wonach die Umsetzung der geplanten Maßnahme entsprechend §36 EisbG genehmigungsfrei durchgeführt werden darf.
Für die jeweiligen Fachgebiete werden Fachexperten gesondert beauftragt. Diese Beauftragung umfasst folgende Fachexpertenleistungen:
§ 40 Elektrotechnik – Starkstromtechnik - Traktionsstromanlagen
§ 40 Elektrotechnik – Starkstromtechnik – 50 Hz Gebäudeinstallation