Gemäß der Dienstanweisung S1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Vösendorf Schwechat (S1 Süd), Auflagenkontrolle, Fachbereich Lärm, Zusatzmaßnahmen zur Einhaltung der Maßnahme 8.32 der Dienstanweisung Zl. 812.301/38III/6/2000, wurde die Anbringung zusätzlicher Beschilderung auf der S1 gewünscht. Um die Autofahrer*innen auf die zulässigen Fahrgeschwindigkeiten aufmerksam zu machen, sind bei allen Auffahrten auf die S1 durch entsprechende Beschilderungen die Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere für Lkw aufzustellen und ggf. kundzumachen. Überdies ist auf die Radar Kontrollen hinzuweisen. Desgleichen sind regelmäßige Hinweise auf der S1 (vorzugsweise über die VBA Anlage) sicherzustellen. Die Hinweise für Lkw haben den Zeitraum 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auszuweisen. Die Beschilderungen sind umgehend, spätestens bis Ende 2021 auszuführen, die Fertigstellung ist der UVP Behörde unverzüglich mitzuteilen.