Die Auftraggeberin führt eine europaweite Erkundung des Marktes gemäß § 197 BVergG 2018 durch. Ziel dieser Erkundung des Marktes ist, Informationen für die Durchführung bzw. Abwicklung des späteren Vergabeverfahrens zur Beauftragung der der Markterkundung zu Grunde liegenden Kreativleistungen zu erhalten.