Auf Basis der Deponieverordnung 2008 ist der ÖBB Infrastruktur AG als Deponieinhaber vorgeschrieben, dass ein Leiter der Deponieeingangskontrolle und Stellvertreter für die Betriebsführung und die Abfallannahme bestellt wird und der zuständigen Behörde namhaft gemacht wird.
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