In Abstimmung mit der Asfinag Rechtsabteilung und Bauwirtschaft wird festgehalten, dass gemäß Vereinbarung vom 28.09.2022 für das Pendelstützensanierungsprojekt Österreichweit zwischen der Fa. MABA-FTI und ASFINAG, die Beauftragung an die Fa. MABA-FTI mit einem Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung gemäß § 36 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 erfolgt. Da im gegenständlichen Fall ein technisches und rechtliches Alleinstellungsmerkmal eines Bieters vorliegt. Verhandlungsbasis für die Preise für dieses Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 ist die Kostenschätzung laut Beilage 5 und Beilage 6 in der Vereinbarung.
Basisangebot